bestandteile unseres angebotes mallorca 2030 eine publikation der european@ccounting center of competence® 61 bestandteile unseres angebotes wir beschreiben einige unserer dienstleistungen für die bearbeitung der spanischen einkünfte aus vermietung und verpachtung. unsere dienste beinhalten u.a. folgende leistungen: ▶ auflistung und dokumentation aller einnahmen und ausgaben mit der gesetzlichen zuordnung in aktivierungsfähige sowie beschränkt und unbeschränkt abzugsfähige aufwendungen. ▶ erstellung der laufenden steuererklärungen (modelo 210) für alle quartale mit mieteinnahmen. diese erklärungen müssen spätestens zum 20. tag des dem quartal folgenden monats und – je nach resultat der unterjährigen erklärungen – im februar des folgejahres mit einer weiteren erklärung eingereicht werden. die berechnungen müssen finanzamtstauglich dokumentiert werden. ▶ laufende aktualisierung und anwendung eines registers vortragsfähiger kosten. bestimmte aufwendungen sind vier jahre vortragsfähig. ▶ laufende berechnung des aktuellen spanischen wertes der immobilie zu steuerzwecken gemäß einrechnung der abschreibung nach spanischen und deutschen vorschriften. dieser wert dient bei einer übertragung mit als ausgangswert für die besteuerung. ▶ erstellung des modelo 210 (eine erklärung) für die nicht vermietete zeit. d.h. die nicht vermieteten tage sind in spanien mit der sogenannten „selbstnutzungssteuer“ belegt. diese muss errechnet und gegenüber dem finanzamt bis spätestens zum 31. dez. des folgejahres erklärt und bezahlt werden. ▶ finanzamtstaugliche dokumentation aller belege über die einnahmen und ausgaben der jeweiligen steuerperiode, damit der deutsche steuerberater die „anlage v“ für seinen mandanten in deutschland erstellen kann. die erforderlichen belege werden über „gute berater sind zuallererst gute zuhörer.“ unsere website im gesicherten mandantenbereich dem mandanten und/oder dem deutschen steuerberater zur verfügung gestellt. ▶ grundlagen für die erstellung der „anlage aus“, die zwingend mit den nachweisen über die bezahlung der spanischen steuer ausgefüllt werden muss, damit diese in deutschland angerechnet werden kann. aufgrund des geltenden doppelbesteuerungsabkommens zwischen den beiden ländern gilt für einkünfte aus vermietung und verpachtung das anrechnungsverfahren. ▶ der mandant und sein deutscher steuerberater werden regelmäßig über neuerungen im spanischen steuerrecht informiert, einschließlich die relevanten neuerungen im doppelbesteuerungsabkommen. ▶ die ea achtet auf die fristen und kommuniziert mit dem mandanten entsprechend. häufig entstehen aus deutscher sicht – entweder vom deutschen finanzamt oder dem deutschen steuerberater fragen bezüglich der besteuerung der spanischen immobilie. diese betreffen meistens eine steuerliche optimierung der laufenden besteuerung, eines größeren erhaltungsaufwandes, der veräußerung, des vererbens oder des verschenkens. diese fragen können wir aufgrund unserer expertise i.d.r. beantworten, da wir beide steuergesetze kennen. diese fragen werden nach vorheriger absprache und leistungsumfang abgerechnet. ▶ da mittlerweile der automatische datenaustauch (automatisch heißt: ohne anforderung) zwischen den spanischen und deutschen finanzämtern vereinbart ist, werden fragen in absehbarer zeit beantwortet werden müssen. „wir bleiben nicht gut, wenn wir nicht immer besser zu werden trachten.“ digitaler bearbeitungsprozess wir haben diesen komplexen prozess einer digitalen lösung zugeführt, mit der durch noch mehr offenheit und transparenz – z.b. onlinezugriff auf unsere arbeitsergebnisse – das gegenseitige vertrauen weiter gestärkt werden soll. der belegfluss erfolgt nach folgendem schema: die originalbelege werden im büro des mandanten auf einem handelsüblichen scanner erfasst und über eine vorkonfigurierte, nur dem mandanten zugewie- sene emailadresse an die ea gesendet. wenn der mandant mehrere immobilien hat, erhält jede immobilie eine eigene emailadresse. der mandant kennt i.d.r. die vorschriften aus deutschland, auch dort ist für jede immobilie eine eigene steuererklärung einzureichen. diese vorschrift gilt ebenfalls in spanien. nach auftragserteilung werden wir diese emailadresse(n) einrichten und dem mandanten mitteilen. webzugang auf belege & arbeitsergebnisse über unsere website kann der mandant jederzeit seine spanischen „grunddaten“ (kaufurkunde, nie-nummer, wohnbarkeitsbescheinigung, final de obra, etc.) und auch die von uns erstellten steuererklärungen einsehen, sich herunterladen oder ausdrucken. somit hat der mandant u.a. eine kontrollmöglichkeit über unsere arbeitsergebnisse. dokumentation die belege über die einnahmen und ausgaben werden in entsprechenden tabellen erfasst und mit einem eindeutigen nummernkreis pro besteu- erungsperiode versehen. damit ist eine eindeutige zuordnung zu den steuererklärungen in deutschland und spanien möglich. die dokumen- tation ist so aufgebaut, dass sie nach unseren bisherigen erfahrungen, von den deutschen und spanischen finanzämtern akzeptiert wird, was bei prüfungen durch die finanzämter wichtig ist. ■ anlageverzeichnis (cid:40)(cid:77)(cid:40)(cid:3)(cid:3)(cid:683)(cid:3) 31.12.15 buchwert p.31.12.15 796,18 € 2.567,68 € 1.942,50 € 2.402,86 € 4.300,34 € 2.940,57 € 2.971,76 € 202.919,08 € 177.753,60 € jährliche afa 79,62 € 256,77 € 194,25 € 240,29 € 430,03 € 294,06 € 297,18 € 6.188,01 € 0,00 € 7.980,20 € tägliche afa 0,22 € 0,70 € 0,53 € 0,66 € 1,17 € 0,80 € 0,81 € 16,91 € 0,00 € 21,80 € afa q1 afa q2 afa2016 standard afa2016 79,62 € 256,77 € 194,25 € 240,29 € 430,03 € 294,06 € 297,18 € 6,74 € 21,75 € 16,45 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 13,49 € 43,50 € 32,91 € 40,70 € 72,85 € 0,00 € 0,00 € 35,68 € 115,05 € 87,04 € 87,32 € 156,27 € 57,04 € 57,65 € 524,12 € 1.048,24 € 6.188,01 € 2.772,77 € 0,00 € 569,07 € 1.251,68 € 7.980,20 € 3.368,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € (cid:40)(cid:77)(cid:72)(cid:3)(cid:683) 31.12.16 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € buchwert p.31.12.16 760,50 € 2.452,63 € 1.855,46 € 2.315,54 € 4.144,07 € 2.883,53 € 2.914,11 € 200.146,31 € 177.753,60 € 395.225,74 €